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Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus (Sars-CoV-2):
1) Hat mein von einer Erkrankung betroffener Angehöriger Anspruch, innerhalb von Einrichtungen/ außerhalb einer Einrichtung?
Ja, ein Anspruch besteht nach der Coronavirus-Bundesimpfverordnung. Dargelegt in § 3 Abs. 1 Satz 2. c): „Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression”
Einschränkend ist zu sagen, dass zur Prioritätsgruppe II. Damit wurden sie mittlerweile als Risikopatienten zwar höher priorisiert. Dennoch sind zunächst die Hochbetagten in der Impfreihenfolge vorn (Prioritätsgruppe I).
Ob der Betroffene dabei in einer Einrichtung untergebracht ist oder in einer eigenen Wohnung oder im ambulant betreuten Wohnen lebt, spielt keine Rolle. Es können auch mobile Impfteams in die Einrichtungen kommen, wo das gewünscht ist.
Bei ambulant pflegebedürftigen Personen kann geprüft werden, ob auch zwei enge Kontaktpersonen sich impfen lassen können.
2) Wie mache ich den Anspruch auf die Impfung als Teil der Prioritätsgruppe II geltend?
Bei Vorliegen einer der genannten Krankheiten aus der Impfverordnung soll eine Bescheinigung des behandelnden Arztes ausreichen, auf der vermerkt wird, dass nach § 3 Abs. 1 Satz 2. c) der Corona-Impfverordnung des Bundes ein Anspruch besteht. Diese Bescheinigung muss gemeinsam mit den anderen notwendigen Unterlagen beim Impfzentrum am Tag der Impfung als Nachweis vorgelegt werden.
Rechtzeitig im Vorfeld einer möglichen geplanten Impfung sollte bei den behandelnden Ärzten erfragt werden, ob der Hausarzt oder der Facharzt die richtige Anlaufstelle ist. Das kann von Fall zu Fall variieren.
Ohnehin sollten Sie sich fragen, bei welchem Arzt Ihnen ein Vorgespräch für Ihren angehörigen Betroffenen wichtig wäre bzw. dem Betroffenen selbst.
3) Wie erfolgt die Terminvergabe und darf ich als Begleitperson mit ins Impfzentrum, falls mein betroffener Angehöriger Berührungsängste hat?
Terminvergaben sind über die Rufnummer 116 117 und über die Internetseite hier. Die Impfzentren schalten in unregelmäßigen Abständen mögliche Zeitfenster frei. (Das hängt von den Impfstofflieferungen ab)
Zudem schreiben einige Landkreise Impfberechtigte an und bieten zum Beispiel Vor-Ort-Termine in Kommunen an. Ansprechpartner hierfür sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Bei der Terminvergabe wird die Impfberechtigung abgefragt. Sie muss dann wie oben beschrieben im Impfzentrum konkret per Bescheinigung nachgewiesen werden.
Ins Impfzentrum und zur Impfung selbst darf eine Begleitperson mitgebracht werden.
Stand: 24. März 2021
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‚‚Labyrinth e. V. Newsletter 02 / 2020’’ – Fr. Ellen Purschwitz |
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‚‚SHG – Kreatives Gestalten für Menschen mit seelischen Erkrankungen’’ – Fr. Ingrid Domke |
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‚‚Für Mich – Für Andere, Ehrenamt von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen’’ – Freiwilligen-Agentur |
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‚‚Psychoseseminar Halle (Saale)’’ – Flyer 2019 |
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‚‚Beratungs und Dienstleistungs Kooperation Halle’’ – Berufsbetreuer Halle (Saale) |
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‚‚Schuldnerberatung’’ – Courage e. V. Halle (Saale) |
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‚‚Ambulante Hilfen’’ – Fr. Yvonne Wiesner, Soziotherapeutin |
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‚‚Begegnungsstätte Labyrinth e. V. ’’ – Fr. Ellen Purschwitz |
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‚‚Beratungs- und Begegnungsstätte’’ – Bürgerladen e. V. |
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